Geschäftsbedingungen
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der umseitigen Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.
1. Wir versichern, daß wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten.
Wir erklären weiterhin, daß die umseitig gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers keine Haftung übernehmen.
2. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, daß er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. den Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
3. Der Empfänger dieses Exposé's hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.
4. Das vorliegende Exposé ist nur für den von uns umseitig genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposé's berechtigt uns für den Fall der Entstehung einen Schadens zum Schadensersatzanspruch.
5. Wenn keine gesonderte Individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, daß der Empfänger des Exposé's dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragabschlusses die vereinbarte Provision zu bezahlen hat.
6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposé's in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägt wirtschaftlichen Verhältnis steht. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
7. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
8. Der Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzlich Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.



